Allgemein
ordentlichen Hauptversammlung
Am 20.11.17 fand in der Sparkasse Ludwigslust die ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Tagesordnung der Mitgliederversammlung:
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2016
3. Kassenbericht 2016 des Schatzmeisters
4. Tätigkeitsbericht Kassenprüfer
5. Aussprache zu den Berichten
6. Entlastung Hauptvorstand für 2016
7. Änderung der Jugendordnung
Jugendordnung
der SG03 Ludwigslust/Grabow e.V.
§1 Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung der SG03 Ludwigslust/Grabow e.V. sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen sowie die
gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.
§2 Aufgaben
Die SG03- Jugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Aufgaben der SG03-Jugend sind
a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude
c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation in der modernen Gesellschaft.
d) Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern
§3 Organe
Organe der Jugend in der SG03 Ludwigslust/Grabow e.V. sind
– Vereinsjugendtag
– Jugendtag der Fachabteilungen
§4 Vereinsjugendtag
a) Die Vereinsjugendtage sind ordentlich und außerordentlich, sie sind das höchste Organ der Sg03-Jugend
b) Sie bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung
c) Aufgaben der Vereinsjugend sind:
– Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses
– Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltplanes
– Entlastung des Vereinsjugendausschusses
– Wahl des Vereinsjugendausschusses
– Wahl von Delegierten zu Jugendtagen von Stadt und Kreis
– Beschlussfassung über vorliegende Anträge
d) Der ordentliche Vereinsjugendtag findet dreijährlich statt. Er wird 14 Tage vorher vom Vereinsjugendausschuss unter
der Bekanntgabe der Tagesordnung und der eventuellen Anträge durch Aushang einberufen.
e) Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei Abstimmungen reicht
die einfache Mehrheit der Anwesenden.
f) Die Mitglieder der Jugendabteilung, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, haben je eine nicht übertragbare
Stimme.
§5 Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:
– dem/der Vorsitzenden und seiner Stellvertreter/in
– einem/einer Beisitz/in jeder Fachabteilung
– der/die Vorsitzende ist Mitglied im Hauptvorstand der SG03 Ludwigslust/Grabow e.V.
§6 Jugendtag der Fachabteilungen
a) Die Fachjugendtage sind ordentlich und außerordentlich, sie sind das höchste Organ der
Jugendfachabteilungen.
b) Sie bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendfachabteilungen.
Aufgaben der Vereinsjugend der Fachabteilungen sind:
– Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses
– Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltplanes
– Entlastung des Fachjugendausschusses
– Wahl des Fachjugendausschusses
– Wahl von Delegierten zum Vereinsjugendtag
– Beschlussfassung über vorliegende Anträge
c) Der ordentliche Jugendtag der Fachabteilung findet dreijährlich statt. Er wird 14 Tage vorher vom
Vereinsjugendausschuss unter der Bekanntgabe der Tagesordnung und der eventuellen Anträge durch Aushang
einberufen.
d) Der Fachjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei Abstimmungen
reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden.
e) Die Mitglieder der Jugendabteilung, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, haben je eine nicht übertragbare
Stimme.
Änderungen der Jugendordnung können nur durch den Vereinsjugendtag beschlossen werden.
Sie bedürfen 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
Die Jugendordnung tritt mit dem 21.11.2017 in Kraft.
8. Abstimmung zur Änderung der Beitragsordnung 2018
9. Schlusswort des 1. Hauptvorsitzenden
Das Protokoll der Hauptversammlung vom 03.07.2017 kann beim Hauptvorsitzenden der SG 03
Ludwigslust/Grabow e.V., Carsten Wolff, Tel.: 03874-4442444, eingesehen werden.